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Für das 2. Mitglied in einer Lebensgemeinschaft, 19- bis 25-Jährige, StudentInnen bis zum 27. Lebensjahr, AusgleichzulagenempfängerInnen.
Voraussetzung: In einem Haushalt wohnenden Familie, bestehend aus mind. 3 Personen; wenn Jugendliche nach Vollendung ihres 19. Lebensjahres weiter studieren, bleibt
der Familienverband nur bestehen, wenn jedes Kalenderjahr eine Inskriptionsbestätigung vorgelegt wird - gilt bis zum 27. Lebensjahr.
Voraussetzung: Ein Erwachsener mit einer unbestimmten Anzahl von Kindernbis zum 19. Lebensjahr (StudentInnen bis zum 27. Lebensjahr),
die an einer Wohnadresse gemeldet sind.
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