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Für das 2. Mitglied in einer Lebensgemeinschaft, 19- bis 25-Jährige, Studenten und Ausgleichzulagenempfänger.
Voraussetzung: Familie lebt in einem Haushalt, mind. 3 Personen. Für Studenten nach vollendetem 19. Lebensjahr ist für jedes Kalenderjahr eine Inskriptionsbestätigung nötig.
(Gilt bis einschließlich 25.Lebensjahr)
Im Jubiläumsjahr - 50 Jahre Naturfreunde-Mitgliedschaft - sind unsere Mitglieder vom Beitrag freigestellt.
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