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Für das 2. Mitglied in einer Lebensgemeinschaft, 19- bis 25-Jährige, StudentInnen bis zum 27. Lebensjahr, AusgleichzulagenempfängerInnen.
Voraussetzung: Familie(mind.3 Personen) lebt in einem gemeinsamen Haushalt; wenn Kinder nachVollendung ihres 19. Lebensjahres weiterstudieren,
müssen jedes Jahr deren Inskriptionsbestätigungen vorgelegt werden (gilt bis zum 27. Lebensjahr).
Voraussetzung: Ein Erwachsener mit einer unbestimmten Anzahl von Kindernbis zum 19. Lebensjahr (StudentInnen bis zum 27. Lebensjahr),
die an einer Wohnadresse gemeldet sind.
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